AsDentStudio

Juristische Dokumente

Verordnungen organisatorisch

Die Geschäftsordnung regelt die Organisation der Arbeit des Behandlungszentrums AS-Dent Studio, die Regeln für die Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen sowie die grundlegenden Rechte und Pflichten der Patienten.

Organisatorisches Reglement der Behandlungseinheit AS-Dent Studio

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

  1. Diese Vorschriften regeln die Organisation und den Ablauf der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen durch eine medizinische Einrichtung, die unter dem Namen AS-Dent Studio, im Folgenden als „Behandlungseinrichtung” bezeichnet.
  2. Der Behandlungsanbieter ist unter dieser Adresse tätig: Rybacka 32A, 59-800 Lubań.

§ 2 Geltungsbereich des Reglements

  1. Die Regeln und Vorschriften gelten für alle Personen, die im Rahmen ihrer Behandlungstätigkeit für den Behandler arbeiten oder ihm Dienstleistungen erbringen, unabhängig von der Rechtsgrundlage ihrer Beschäftigung oder Zusammenarbeit.
  2. Die Vorschriften gelten auch für alle Patienten, denen im AS-Dent Studio Gesundheitsdienstleistungen angeboten werden.

§ 3 Rechtsgrundlage

  1. Die Verordnungen wurden auf der Grundlage der geltenden Rechtsvorschriften ausgearbeitet, insbesondere auf der Grundlage der
    • Gesetz vom 15. April 2011 über die therapeutische Tätigkeit,
    • Gesetz vom 6. November 2008 über die Patientenrechte und den Patienten-Ombudsmann,
    • Gesetz vom 5. Dezember 1996 über die Berufe des Arztes und des Zahnarztes,
    • Bestimmungen über die Aufbewahrung, die Speicherung, den Zugang und die Verarbeitung von Krankenakten.

§ 4 Zweck und Aufgaben der Behandlungsanlage

  1. Das Hauptziel AS-Dent Studio Sp. z o.o. ist die Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen durch Personen, die über die entsprechenden Qualifikationen und Genehmigungen nach dem Gesetz verfügen.
  2. Zu den grundlegenden Aufgaben der Behandlungseinheit gehören insbesondere:
    • Planung, Organisation und Durchführung von präventiven und therapeutischen Maßnahmen,
    • individuelle medizinische Beratung und Betreuung,
    • Durchführung von Informations- und Bildungsmaßnahmen auf dem Gebiet des vertretenen Fachgebiets,
    • Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens, Universitäten, Schulen, Betrieben, Organisationen und Verbänden,
    • Erbringung spezialisierter Dienstleistungen für Einzelpersonen und Einrichtungen, die an einer ständigen oder periodischen Betreuung interessiert sind,
    • Durchführung von präventiven Informations- und Aufklärungsmaßnahmen,
    • Abgabe von Stellungnahmen und Entscheidungen zum Gesundheitszustand in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften,
    • Durchführung anderer Aufgaben, die von der befugten Person zugewiesen werden.

§ 5 Organisationsstruktur

  1. Innerhalb der Behandlungseinheit gibt es eine separate Behandlungseinrichtung mit dem Namen AS-Dent Studio.
  2. Die folgenden Organisationseinheiten sind in der Behandlungseinrichtung tätig:
    • Zahnärztliche Ambulanz,
    • Röntgen / CT Dentallabor.

§ 6 Art und Umfang der erbrachten Leistungen

  1. Der Leistungserbringer erbringt ambulante fachärztliche Leistungen einschließlich zahnärztlicher Behandlungen.
  2. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere:
    • Zahnprothetik,
    • Zahnchirurgie,
    • konservierende Zahnheilkunde mit Endodontie,
    • Kieferorthopädie,
    • Kinderzahnheilkunde,
    • Parodontologie.

§ 7 Erfüllungsort

  1. Gesundheitsdienstleistungen werden den Patienten in der Zahnklinik angeboten, die sich in der folgenden Adresse befindet: Rybacka 32A, 59-800 Lubań.

§ 8 Organisation der Aufnahme und Registrierung von Patienten

  1. Die Dienstleistungen der Organisationseinheit AS-Dent Studio werden an folgenden Tagen und zu folgenden Zeiten angeboten:
    • Montag: 10:00-18:00
    • Dienstag: 10:00-18:00
    • Mittwoch: 10:00-18:00
    • Donnerstag: 10:00-18:00
    • Freitag: 10:00-18:00
    • Samstag und Sonntag: nach vorheriger Vereinbarung
  2. Die Leistungen werden entweder am Tag der Anfrage oder zu einem mit dem Patienten vereinbarten Zeitpunkt erbracht.
  3. Die Anmeldung der Patienten erfolgt auf Antrag:
  4. Der Patient hat das Recht, im Falle einer Bedrohung seiner Gesundheit oder seines Lebens unverzüglich medizinische Leistungen zu erhalten.
  5. Die Dienstleistungen für Patienten werden von Mitarbeitern erbracht, die über die erforderlichen Qualifikationen und Berechtigungen verfügen, die in gesonderten Rechtsvorschriften festgelegt sind.
  6. Die Gesundheitsdienstleistungen werden nach den Anforderungen des aktuellen medizinischen Wissensstandes erbracht.
  7. Die Gesundheitsdienstleistungen werden mit der gebotenen Sorgfalt und unter Bedingungen erbracht, die den beruflichen und hygienischen Anforderungen entsprechen.
  8. Personen, die Gesundheitsdienstleistungen erbringen, richten sich nach den berufsethischen Regeln, die von den zuständigen Selbstverwaltungsorganen der Gesundheitsberufe festgelegt werden.
  9. Die Gesundheitsdienste sind so organisiert, dass der Zugang zu den Leistungen für die Patienten so bequem wie möglich ist.
  10. Ärztliche Bescheinigungen über den Gesundheitszustand von Patienten werden gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über den Beruf des Arztes und des Zahnarztes ausgestellt.

§ 9 Überweisungen, diagnostische Untersuchungen und Konsultationen

  1. Ärzte, die Gesundheitsdienstleistungen im Gesundheitsdienstleister erbringen, können Patienten für stationäre Behandlungen, diagnostische Tests oder Facharztkonsultationen einweisen, indem sie eine Überweisung ausstellen.
  2. Vor der Überweisung zu einer Konsultation, einer fachärztlichen Beratung oder einem geplanten Krankenhausaufenthalt sollten diagnostische Untersuchungen durchgeführt werden, um die Überweisung zu rechtfertigen und zu ergänzen, insbesondere eine orthopantomographische Röntgenaufnahme oder eine kraniofaziale Kegel-Tomographie, je nach medizinischer Indikation.

§ Organisatorische Aufgaben der Referate und des Personals

  1. Zu den wichtigsten organisatorischen Aufgaben aller Organisationseinheiten gehören:
    • die Erfüllung der Aufgaben der Behandlungseinheit und des Zwecks, für den sie eingerichtet wurde, wie in den allgemein geltenden Gesetzen und dieser Verordnung festgelegt,
    • kompetente und pünktliche Ausführung der übernommenen Aufgaben,
    • die Pflege des guten Images des Behandlungsanbieters,
    • Gewährleistung des reibungslosen Betriebs der Einrichtung,
    • das Berufsgeheimnis, die Berufsethik und die Patientenrechte achten,
    • Durchführung anderer Tätigkeiten, die in Aufträgen, Anweisungen oder internen Vorschriften festgelegt sind.
  2. Zu den grundlegenden Aufgaben der Organisationseinheit AS-Dent Studio gehören:
    • den Patienten zu untersuchen und medizinisch zu beraten,
    • Bestimmung des Schweregrads des Gesundheitsproblems des Patienten,
    • die Richtung der Behandlung zu bestimmen,
    • eine Diagnose zu stellen,
    • Gesundheitsbewertung und Stellungnahme,
    • präventive Betreuung,
    • Durchführung von Diagnosemaßnahmen,
    • Erste Hilfe im Notfall leisten,
    • die Durchführung der zahnärztlichen Prophylaxe,
    • Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Zahnprothetik,
    • Erbringung zahnärztlich-chirurgischer Leistungen,
    • Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der konservierenden Zahnheilkunde mit Endodontie,
    • Erbringung kieferorthopädischer Leistungen,
    • Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Kinderzahnheilkunde,
    • Erbringung parodontaler Dienstleistungen,
    • Führung von Krankenakten.
  3. Der genaue Umfang der Aufgaben, Rechte und Pflichten der im Unternehmen der Behandlungseinheit beschäftigten Mitarbeiter wird in einer gesonderten Geschäftsordnung des Unternehmens, das die Behandlungseinheit ist, geregelt.
  4. Die Interaktion zwischen dem Personal und den Mitarbeitern des Gesundheitsdienstleisters sollte so erfolgen, dass das effiziente Funktionieren der Einrichtung, die Vollständigkeit, Zugänglichkeit und solide Qualität der erbrachten Gesundheitsdienstleistungen gewährleistet sind.
  5. Der Leistungserbringer kann einen benannten Arzt mit der Überwachung der Ordnungsmäßigkeit und Qualität der erbrachten Gesundheitsdienstleistungen, der Koordinierung des Hilfspersonals, der Führung der Krankenakten und der Verarbeitung der darin enthaltenen Daten beauftragen.

§ 11 Medizinische Unterlagen und Vollständigkeit der Leistungen

  1. Die erbrachten Gesundheitsleistungen müssen umfassend sein. Wenn der Leistungserbringer nicht in der Lage ist, die erforderliche Vollständigkeit im Rahmen einer bestimmten Leistung zu erbringen, oder eine fachärztliche Konsultation erforderlich ist, informiert der Leistungserbringer den Patienten über die Leistungserbringer, die die erforderliche Hilfe leisten können.
  2. Der Gesundheitsdienstleister bewahrt die medizinischen Unterlagen in Übereinstimmung mit den Vorschriften dieser Verordnung und der Gesetzgebung über Patientenrechte und medizinische Unterlagen auf und stellt sie zur Verfügung.
  3. Der Gesundheitsdienstleister muss den Schutz der in den Krankenakten enthaltenen Daten gewährleisten.
  4. Medizinische Unterlagen werden insbesondere auf Anfrage zur Verfügung gestellt:
    • der Patient, der gesetzliche Vertreter des Patienten oder eine vom Patienten bevollmächtigte Person,
    • des Gesundheitsdienstleisters, wenn die Aufzeichnungen erforderlich sind, um die Kontinuität der Behandlung zu gewährleisten,
    • Behörden, Organe der ärztlichen Selbstverwaltung und Gutachter auf Landes- und Provinzebene, soweit dies für die Erfüllung ihrer Aufgaben, insbesondere für die Kontrolle und Überwachung, erforderlich ist,
    • den für das Gesundheitswesen zuständigen Minister, das Gericht, die Staatsanwaltschaft, den Arzt und den Ombudsmann für Berufshaftpflicht, wenn dies mit dem Verfahren in Zusammenhang steht,
    • Behindertenbehörden und Invaliditätsbewertungsausschüsse im Zusammenhang mit dem Verfahren,
    • Versicherungsgesellschaft - mit Zustimmung des Patienten.
  5. Medizinische Unterlagen können zur Verfügung gestellt werden:
    • zur Einsichtnahme in den Räumlichkeiten des Behandlungsanbieters,
    • durch Anfertigung von Auszügen, Abschriften oder Kopien,
    • durch Ausstellung eines Originals gegen Quittung und mit der Verpflichtung, es nach Gebrauch zurückzugeben, wenn die betreffende Behörde oder Einrichtung die Herausgabe der Originalunterlagen verlangt.
  6. Für die Gewährung von Einsicht in Krankenakten durch Anfertigung von Auszügen, Kopien oder Abschriften erhebt die Behandlungseinrichtung eine Gebühr von:
    • eine Seite eines Auszugs oder eine Kopie der Krankenakte - 4 PLN,
    • eine Seite von Kopien von Krankenakten - 0,40 PLN,
    • Erstellung eines Auszugs, einer Kopie oder einer Abschrift der Krankenakte auf einem elektronischen Datenträger, wenn die Krankenakte in elektronischer Form geführt wird - 5 PLN.
  7. Bei der Festsetzung der Gebühren wurden die tatsächlichen Kosten für die Anfertigung von Kopien, Auszügen, Abschriften und digitalen Kopien berücksichtigt.

§ 12 Patientenrechte

  1. Ein Patient, der Gesundheitsdienstleistungen im Rahmen der Tätigkeit der Behandlungseinheit in Anspruch nimmt, hat die Rechte, die im Gesetz über Patientenrechte und den Ombudsmann für Patientenrechte sowie in gesonderten Vorschriften vorgesehen sind.
  2. Informationen über die Patientenrechte werden den Patienten - vorbehaltlich gesetzlicher Einschränkungen - am Ort der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen in schriftlicher Form an einem der Öffentlichkeit zugänglichen Ort zur Verfügung gestellt.
  3. Bei bewegungsunfähigen Patienten sind die Informationen über die Rechte des Patienten so zur Verfügung zu stellen, dass sie im Zimmer des Patienten eingesehen werden können.

§ 13 Bestätigung des Todes

  1. Der Tod des Patienten und seine Ursachen werden in der Sterbeurkunde vermerkt.
  2. Für die Ausstellung der Sterbeurkunde ist der Arzt zuständig, der den Patienten in den letzten 30 Tagen vor dem Todestag medizinisch versorgt hat.
  3. Besteht der Verdacht, dass die Todesursache ein Verbrechen war, wird die Todesbescheinigung von dem Arzt ausgestellt, der auf Anordnung des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft die Untersuchung oder Obduktion des Leichnams durchgeführt hat.
  4. Gibt es keinen Arzt, der zur Ausstellung einer Sterbeurkunde verpflichtet ist, oder stehen der Untersuchung des Leichnams innerhalb der vorgeschriebenen Frist andere gesetzliche Hindernisse entgegen, so wird die Sterbeurkunde von dem Arzt ausgestellt, der den Tod nach der Anzeige des Unfalls oder der plötzlichen Erkrankung festgestellt hat.

§ 14 Leitung der Behandlungsanlage

  1. AS-Dent Studio Sp. z o.o. mit Sitz in Wrocław, ul. Krakowska 84/40, 50-427 Wrocław, wird von den Eigentümern, im Folgenden als „Eigentümer” bezeichnet, verwaltet.
  2. Die Eigentümer vertreten die Behandlungseinheit nach außen und treffen Entscheidungen über den Betrieb von AS-Dent Studio Ltd.
  3. Zu den Aufgaben und Befugnissen der Träger gehören insbesondere:
    • Organisation und Leitung der Arbeit der unterstellten Mitarbeiter und Kollegen,
    • Gewährleistung einer rationellen Nutzung der Arbeitszeit,
    • Überwachung der Einhaltung der Regeln der Organisation,
    • Entscheidung über die Einstellung, Entlohnung, Bestrafung und Entlassung von Arbeitnehmern.

§ 15 Rechte und Pflichten des Patienten

  1. Während der Inanspruchnahme medizinischer Leistungen im AS-Dent Studio hat der Patient Anspruch auf:
    • die Achtung der persönlichen Würde und die höfliche Behandlung durch das medizinische Personal,
    • medizinische Leistungen, die von entsprechend qualifiziertem Personal nach den Erfordernissen des aktuellen medizinischen Wissens erbracht werden,
    • zuverlässige Gesundheitsinformationen,
    • ihre Zustimmung zu bestimmten Gesundheitsleistungen zu erteilen oder zu verweigern, nachdem sie über die vorgeschlagenen Diagnose- und Behandlungsmethoden informiert wurden.
  2. Zu den Aufgaben der Patienten gehören:
    • die Einhaltung dieser Organisationsvorschriften,
    • Einhaltung des Rauchverbots und des Verbots des Alkoholkonsums in den Räumlichkeiten,
    • die Einhaltung der Grundsätze der persönlichen Hygiene,
    • Einhaltung der Sicherheits- und Brandschutzvorschriften,
    • die Anweisungen des Arztes und des medizinischen Personals zu befolgen.
  3. Ein Patient, dessen Rechte im Rahmen der Inanspruchnahme medizinischer Leistungen im AS-Dent Studio verletzt wurden, hat das Recht, sich mündlich oder schriftlich bei den Eigentümern der Einrichtung zu beschweren.
  4. Die Patienten haben das Recht, sich mit Kommentaren, Bitten und Beschwerden an die Erbringer von Gesundheitsdienstleistungen zu wenden und diese direkt an die Eigentümer der Einrichtung zu richten. Wenn der Patient dies wünscht, kann er eine schriftliche Antwort erhalten.
  5. Die Inhaber von AS-Dent Studio sorgen dafür, dass Informationen über Patientenrechte zur Verfügung stehen.

§ 16 Schlussbestimmungen

  1. Das Reglement tritt mit dem Datum der Unterzeichnung durch die Eigentümer in Kraft.
  2. Das Reglement ist an öffentlich zugänglichen Stellen zugänglich zu machen.

Anbieter der Behandlung:
AS-Dent Studio Sp. z o.o.
Krakowska Straße 84/40, 50-427 Wrocław
Ort der Bereitstellung: Rybacka 32A, 59-800 Lubań
E-Mail: rejestracja@asdentstudio.com
Telefon: +48 532 00 88 11

Ich stimme zu

Dr. dent. Mohamad AlTarsheh

dn. 05.01.2026.